Kinderrechte

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Kinderrechte

 

Die Kindheit ist der Lebensabschnitt auf den jeder von uns, vermutlich, am liebsten zurückblickt. Man erinnert sich dabei an sonnige Tage im Garten oder an das Eis essen mit den Großeltern. Jedoch war es nicht immer selbstverständlich, dass Kinder Rechte haben. Erst am 20. November 1989 wurden in der UN-Kinderrechtskonvention (Convention on the Rights of the Child, CRC) Kinderrechte verabschiedet und sind nun international festgeschrieben. Diese sollen primär Schutz und Versorgung des Kindes sicherstellen, aber auch für eine ungehinderte glückliche Entwicklung des Kindes sorgen.
Bevor diese Konvention entstand, wurden Kinder vor dem Gericht wie Erwachsene behandelt und verurteilt. Sie hatten keinen Schutz und kein Recht auf Bildung, geschweige denn Förderung. In armen Ländern wurden sie in Kriegstruppen integriert und mussten früh den Gebrauch von Waffen erlernen. Vorrangig gelten diese 4 Grundprinzipien der Konvention: Die nicht Diskriminierung, der Vorrang des Kindeswohles, und das Recht auf Entwicklung. Das bedeutet, dass Kinder ihr Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung erhalten und davon jeder Zeit Gebrauch machen können und sollten. Ebenfalls inkludiert die Konvention die Berücksichtigung der Meinung des Kindes, was so viel bedeutet, dass die herrschende Meinungsfreiheit keine Einschränkung durch das Alter erhält und somit auch Kinder ihr Recht auf ihre persönliche Meinung erhalten und ebenfalls das Recht, diese zu äußern. Außerdem profitieren Kinder seit 1989 von den Rechten auf Schutz (Protection), Förderung (Provision)  und Beteiligung (Participation). Der Identitätsschutz der Kinder steht hierbei an erster Stelle, direkt gefolgt von dem Schutz der  Privatsphäre. Die Förderrechte b
einhalten die Rechte auf Leben und Entwicklung, Förderung bei Behinderung, Bildung, kulturelle Entfaltung, etc. Neben diesen beiden sehr wichtigen Grundrechten, steht das Recht auf Beteiligung, welches das Recht auf die Benutzung von kindgerechten Medien und das Recht auf Informationsbeschaffung  festlegt.
Das Bundesfamilienministerium befragt Kinder in einer gewissen Regelmäßigkeit, per Fragebogen, wie und ob sie sich gut geschützt fühlen und wie gut ihre Rechte in Deutschland berücksichtigt werden. Dies ist der sogenannte Staatenbericht, welcher periodisch alle paar Jahre erscheint.
Ebenfalls gibt es viele OrBild 2 (1)ganisationen, welche sich, international, für Kinderrechte einsetzen. Eine dieser Organisationen und die vermutlich bekannteste, ist UNICEF. Seit 1946 setzt sich die Organisation für einen fairen Umgang mit Kindern und deren Rechten ein. Durchschnittlich jedes dritte Kind, wird von UNICEF mit Impfstoffen versorgt in Ländern, in denen eine Impfung überlebenswichtig und zu teuer ist. In über 150 Ländern ist UNICEF aktiv. Neben den gesundheitlichen Aspekten, stattet UNICEF Schulen mit dringend benötigten Materialien aus, und engagiert sich politisch für die Durchsetzung einiger Gesetzesentwürfe, welche seit Jahren in der Warteschleife hängen. Damit ist UNICEF jedoch nicht allein. Eine weitere Organisation neben UNICEF ist Amnesty International. Gegründet 1961, mit deutschem Sitz in Berlin, ist Amnesty mit ca. 600 bestehenden Gruppen, bis heute, wohl eine der größten Hilfsorganisationen die es weltweit gibt. Zwar setzen sie sich verallgemeinert für Menschenrechte ein, jedoch auch verstärkt für Kinderrechte. So machen sie sich beispielsweise gegen die Hinrichtung von Jugendlichen im Iran , oder gegen die Inhaftierung Jugendlicher auf Mali stark.
Doch bis heute gibt es zu viele Lücken im Rechtssystem, durch welche Kinder in armen Regionen stark benachteiligt, bis misshandelt werden. Man kann nur hoffen, dass sich das im Laufe der Zeit ändert, und unterstützende Organisationen mehr Aufmerksamkeit bekommen.